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Hygieneschutzkonzept

Hygieneschutzkonzept für EnduroPRO Veranstaltungen

Stand: 07.03.2022

Organisatorisches

  • Durch Veröffentlichung auf der Website und in den Veranstaltungsunterlagen ist sichergestellt, dass alle Teilnehmer ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptberufliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Unter der allgemeinen Maskenpflicht (FFP2-Maske) ist grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske zu verstehen.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.

Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Wir weisen unsere Teilnehmer darauf hin, den Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich wo immer möglich einzuhalten.
  • Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantäne-Maßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion nachweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für eine Waschgelegenheit, Flüssigseife und Desinfektionsmittel ist gesorgt.
  • Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) in allen Innenräumen.
  • Durch die Benutzung von Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
  • In sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden alle 3 Stunden desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
  • Sämtliche Veranstaltungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktper-sonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten. Diese Daten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
  • Unsere Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften mit Personen aus mehreren Hausständen Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbst-ständig entsorgt.

Maßnahmen zur 2Gplus / 2G / 3G - Regelung

  • Im Rahmen des Outdoor-Sports wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass Sporttreibende ausschließlich mit einem Nachweis (Geimpft oder Genesen oder Getestet) die Sportanlage betreten.
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (z.B. Übungsleiter und Trainer) können die Sportstätte unter Vorlage folgender Nachweise betreten: Geimpft oder Genesen oder Getestet.
  • Die Nachweise sind vom Veranstalter bzw. einer beauftragten Person zu kontrollieren.
  • „Selbsttests“ werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt – allerdings immer unter Aufsicht einer beauftragten Person des Veranstalters vor Ort. Diese Testnachweise sind zwei Wochen aufzubewahren.
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Teilnehmer.

Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage

  • Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder eine aktuelle Corona-Infektion vorweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaar, Familienangehörige).
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) im Indoor-Bereich.
  • Um im Falle einer Infektion die Kontaktdaten-Nachverfolgung sicherzustellen, führt der Veranstalter bzw. eine von ihm beauftragte Person eine Kontaktdatenerfassung durch. Diese Daten wer-den für die Dauer von vier Wochen gespeichert.
  • Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
  • Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt.

Zusätzliche Maßnahmen für Zuschauer

  • Zuschauer sind nicht erlaubt.

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